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19.05.2013 - Aktuelle News...
Verhältnis von § 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG bei der Bewertung von Sachbezügen
Das BMF erklärt die geänderte Rechtsprechung des BFH zur Bewertung von Sachbezügen für allgemein anwendbar. Danach kann nach Maßgabe des Schreibens ein Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil wahlweise nach § 8 Abs. 2 EStG ohne Bewertungsabschlag und ohne Rabattfreibetrag oder mit diesen Abschlägen auf der Grundlage des Endpreises des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 3 EStG bewerten lassen (Az. IV C 5 - S-2334 / 07 / 0011).
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